Umweltschutz und Sparen ohne Qualitätseinbuße!
Gerade beim Licht gibt es leicht realisierbare Einsparpotentiale.
Professionelle Planung ist bei Renovierung bzw. Sanierung von Beleuchtungsanlagen die beste Grundlage für eine fachgerechte und erfolgreiche Umsetzung:
Beleuchtungsniveau und Beleuchtungsqualität können häufig deutlich verbessert werden. Weitere Maßnahmen wie Licht-Management (z.B. Lichtstrom-Regelung mit Präsenzkontrolle) – Licht dann und dort, wo es gebraucht wird – sorgen für hohe Einsparquoten.
Bei den dafür nötigen Investitionen können öffentliche Förderprogramme Unterstützung bieten.
EU-Regelungen für Lampen
Da Lampen Energie verbrauchen, sind sie von der ErP-Richtlinie direkt betroffen.
Konkrete Grenzwerte werden in den Ausführungsbestimmungen ("Implementing Measures" = IM) festgelegt, die in der Praxis bereits wie ein Verbot für einige Lampentypen wirken.
TIM (IM tertiärer Sektor)
Minimalstandards und Orientierungswerte für Lampen für professionelle Beleuchtung
Maßnahmen seit 2010
DIM I (Domestic IM, "Glühlampenverbot", "Leuchtmittelreform")
Minimalstandards für Lampen für häusliche Beleuchtung
Maßnahmen seit 2009
DIM II
Minimalstandards für Lampen mit Reflektor, LED-Retrofit-Lampen, Betriebsgeräte und Leuchten
Maßnahmen ab 2013
EU Rahmenrichtlinien
Die Richtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz gelten direkt in den Mitgliedsstaaten, ohne in nationales Recht umgesetzt werden zu müssen.
2006/32/EG ESD: Directive on Energy End-Use Efficiency and Energy Services;´
deutsch: Energie-Dienstleistungs-Richtlinie EDL-RL; plus
2010/31/EG EPBD: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
2009/125/EG ErP: Eco Design Requirements for Energy-related–Products
deutsch: Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) Energie relevanter Produkte. Damit sind auch Produkte betroffen, die zwar selbst keine Energie verbrauchen, aber den Energieverbrauch maßgeblich beeinflussen (wie z.B. Fenster).