"Leuchtmittelreform"/ "Glühlampenverbot":
Minimalstandards für die häusliche Beleuchtung werden strenger
Die Richtlinien DIM I (244/2009 Maßnahmen ab 1.9.2009, Änderung 859/2009) und DIM II (1194/2012, Maßnahmen ab 1.9.2013), sowie deren Überarbeitung (2015/1428) legen Effizienzgrenzwerte für verschiedene Lampentypen fest, die vorwiegend im Haushaltsbereich Anwendung finden. Bei Nichterfüllung dieser Mindeststandards dürfen sie das CE-Zeichen nicht mehr tragen und verschwinden deshalb langsam vom Markt, explizite Verbote gibt es - entgegen dem allgemein in der Presse entstandenen Eindruck - jedoch nicht.
Lampen aus früheren Fertigungsintervallen mit CE-Zeichen - also auch noch in den Lagern liegende Bestände - dürfen abverkauft und natürlich auch eingesetzt werden. Allerdings lohnt es sich in den meisten Anwendungsbereichen über energiesparende Alternativen nachzudenken - nicht nur um wirkungsvoll Energie zu sparen, sondern auch aus licht-technischer Sicht.
Betroffene Lampentypen
Lampen mit Reflektor und LED-Module, die üblicherweise zur Wohnraumbeleuchtung verwendet werden:
- GL = Glühlampen
- HAL = Halogenlampen
- CFLi = Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät und Standardsockel
- LED = LED-Retrofit-Lampen (zum direkten Austausch gegen Glühlampen)
Bestimmungen
Für die oben genannten Lampen wurden nach einem festgelegten Zeitplan Anforderungen bezüglich Effizienz und Funktionalität aufgestellt. Lampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb vom Hersteller nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Alle vor diesem Stichtag produzierten Lampen mit CE-Zeichen dürfen von den Lagern im Handel abverkauft werden, auch wenn sie eigentlich nicht mehr dafür qualifiziert sind.
Technische Daten wie z.B. Anzahl Schaltungen bis zum Ausfall oder der Quecksilbergehalt müssen in bestimmter Art und Weise auf der Verpackung aufgedruckt sein und als frei verfügbare Informationen z.B. im Internet zur Verfügung gestellt werden. Dort sind auch viele weitere (technische) Informationen zu veröffentlichen.
Maßnahmen-Zeitplan
2013 Netzspannungslampen mit Reflektor ab ca. 100W (> 450 lm)
2014 alle Netzspannungs-Glühlampen mit Reflektor
2016 alle Hochvolt-Halogenlampen mit Reflektor
einige LED-Retrofit-Lampen (Falls die wg. ihres kurzen Produkt-Zyklus bis dahin nicht sowieso schon vom Markt sind.)
NV-Halogen-Reflektorlampen müssen mindestens 4000 h Lebensdauer haben