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Verordnung REACH

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Verordnung REACH

Für Radium ist der verantwortungsvolle Umgang mit umweltschädlichen Stoffen eine Selbstverständlichkeit. Wo immer es möglich ist, versuchen wir gefährliche Stoffe in Produkten und Prozessen auch über gesetzliche Vorgaben hinaus zu reduzieren oder zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, informieren wir unsere Kunden über die entsprechenden Inhaltsstoffe im Rahmen der EU-Verordnung 1907/2006 (REACH)“. Der Name REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
 

Information Anforderungen bezüglich Stoffen in Produkten

Gemäß Artikel 59 der Verordnung veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) regelmäßig eine Aktualisierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) auf eine Kandidatenliste.

ECHA: Candidate List

ECHA: www.echa.europa.eu

 

Artikel 33

Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung informiert Radium die Kunden, wenn bestimmte Produkte oder deren Verpackung einen oder mehrere der relevanten Stoffe in einer Konzentration von über 0,1% Gewicht pro Artikel enthalten, sobald wir uns der Tatsache bewusst sind. So können Radium Produkte mit Lithium-Batterien im Elektrolyt solche Stoffe enthalten (siehe Radium REACH Deklaration).

Ansonsten werden weitere SVHC-Stoffe nicht absichtlich in Radium-Herstellungsverfahren zugegeben. Solche Stoffe können jedoch in Vormaterialien von Lieferanten enthalten sein, die ständig überwacht werden.

Radium: REACH Deklaration

Radium: Konformitätserklärung allgemein

Die meisten SVHC werden nicht in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt. Sollte sich Radium bewusst werden, dass ein Produkt einen SVHC-Stoff enthält, wird Radium dieses Material ersetzen, wenn es technisch möglich ist.

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