Die Rahmen-Richtlinien dazu sind verabschiedet und in nationale Gesetze und Aktionspläne übersetzt. Diese Absichts-Erklärungen ziehen Durchführungs-Verordnungen nach sich, die konkrete Maßnahmen und Zeitpläne für deren Umsetzung in den einzelnen Bereichen festlegen, wie z.B. auch für Beleuchtung. Diese Durchführungs-Verordnungen (IMs = Implementing Measures) haben bereits und werden noch weitreichende Folgen haben. Dadurch wird sich der Lampenmarkt innerhalb der EU in wenigen Jahren fundamental ändern (müssen), um die geforderten Eigenschaften einhalten zu können.
Denn nur Lampen, die die Anforderungen erfüllen, dürfen das CE-Zeichen tragen und somit in der EU vertrieben werden.
Die entscheidenden Rahmen-Richtlinien für Beleuchtung sind also
2006/32/EG ESD: Directive on Energy End-Use Efficiency and Energy Services
Zu deutsch: Energie-Dienstleistungs-Richtlinie EDL-RL plus
2010/31/EG EPBD: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
2009/125/EG ErP (Eco Design Requirements for Energy-related–Products), früher EuP
Zu deutsch: Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) Energie relevanter Produkte
Damit sind auch Produkte betroffen, die zwar selbst keine Energie verbrauchen, aber den Energieverbrauch maßgeblich beeinflussen (wie z.B. Fenster).
ESD: Directive on Energy End-Use Efficiency and Energy Services
Die ESD zielt auf die Förderung der Nachfrage von energieeffizienten Produkten z.B. durch Mindeststandards bei Ausschreibungen. Dahingehend werden nationale Aktionspläne mit einer jeweiligen Laufzeit von 3 Jahren aufgestellt, die Maßnahmen konkret beschreiben wie z.B. Informations- oder Förderprogramme, weitere gesetzliche Regelungen oder Leitfäden mit Mindeststandards für die Auftragsvergabe.
Den aktuellen EEAP gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Der EEAP von November 2014 zitiert als für Beleuchtung relevante Maßnahmen z.B.
- Energieaudits / Energieberatungen
- Energiemanagement-Dienstleistungen
- Förderung von „Contracting Beleuchtung“
- Energieagenturen, Aus- und Weiterbildung
- Energiesparleitfäden für Anwendungsbereiche im öffentlichen Sektor (Verwaltung, Krankenhaus, Sport)
- Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) für Energieeffizienz in Gebäuden (+ CO2-Gebäudesanierungs-Programm)
- Energieeinsparverordnung (EnEV), Verschärfung der Anforderungen und Ausweitung der Nachrüstpflicht
- Energiebedarfsausweis für neue Gebäude (seit 01.10.2007) bzw. bei Verkauf oder Neu-Vermietung (seit 01.07.2009)
- weitere Förderprogramme
ErP (Eco Design Requirements for Energy-related–Products)
Ziel der ErP ist die Förderung des Angebots bzw. der Entwicklung neuer energieeffizienter Produkte und damit in der Praxis Angebotsbeschränkungen für Produkte, die die Mindeststandards nicht erfüllen können. Sie dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und daher nicht mehr in den Markt gebracht werden, also vom Hersteller nicht mehr an den Handel verkauft werden. Explizite Verbote werden jedoch nicht ausgesprochen, Bestände dürfen abverkauft werden und Anwender dürfen sie nach wie vor einsetzen.
Die Durchführungs-Verordnungen (IMs) legen die Mindeststandards produktspezifisch als Effizienz-Zahlenwerte und den jeweiligen Zeitpunkt der Umsetzung bzw. Gültigkeit fest. So wurden z.B. durch die sogenannte Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG schon konventionelle Vorschaltgeräte der Klassen D und C "verboten", weitere Details werden in der Nachfolge-Regelung 2009/245 (TIM) festgelegt.
Für professionelle Beleuchtung gilt die sogenannte IM tertiärer Sektor (TIM). Darin werden für die dort eingesetzten Lampentypen (Hochdruck-Entladungslampen, Leuchtstofflampen) jeweils minimale Lichtausbeuten festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig werden. Außerdem werden minimale Lichtstrom-Maintenance und Mindest-Überlebensraten, bei Leuchtstofflampen dazu noch ein minimaler Farbwiedergabe-Index gefordert. Einschränkungen und Ausnahmen gibt es aber auch, z.B. für spezielle Anwendungsfälle oder für Lampen mit speziellen Eigenschaften.
Dazu kommen zwei Richtlinien für die Allgemeinbeleuchtung, ursprünglich als Heim- bzw. Wohnraum-Beleuchtungs-Richtlinien geplant (Domestic IM = DIM). Die eine – bekannt als DIM I – ist im April 2009 in Kraft getreten und gilt für alle rundum strahlende Lampen, wie z.B. Standard-Glühlampen.
Die andere – DIM II – für gerichtetes Licht (betrifft also Reflektorlampen und Leuchten), LED-Retrofit-Lampen und Halogenbetriebsgeräte ist 2012 in Kraft getreten und sorgt seit 1.9.2013 für Ausphasung der Reflektorlampen.
Alle diese Richtlininen sind 2015 überarbeitet worden, Details wurden geändert, das Prinzip bleibt.