Durch die verwirrende Menge an Vorschriften, Grenzwerte und Ausnahmen ist eine einfache Interpretation und Übersetzung in die Praxis schier unmöglich.
Besonders schwierig wird die Situation dann, wenn eine neue Beleuchtungsanlage geplant werden soll: Wird es die gewünschten Lampen in 10 oder 20 Jahren überhaupt noch geben, bzw. dürfen sie in der EU noch vertrieben werden?
Mit dem Einsatz heutiger Top-Technik vermeidet der Betreiber, die Beleuchtungsanlage in naher Zukunft schon wieder komplett erneuern zu müssen: Wenn Sanierung, dann am besten sofort und richtig. Das spart Energie und schont damit die Umwelt, ganz im Sinne dieser Direktive. Gesamtwirtschaftlich betrachtet bringen solche Maßnahmen einen starken Technologieschub.
Allerdings sind viele Betreiber überfordert. Ihnen fehlt einerseits die Zeit sich damit wirklich zu beschäftigen, andererseits aber auch die Sachkenntnis und damit die daraus resultierenden Bereitschaft, eine echte Investition zu wagen. Sie brauchen daher Motivation und Unterstützung z.B. durch Beratung oder öffentliche Förderprogramme. Wir helfen gern - fragen Sie unsere Experten.
Denn nur so ist eine sinnvolle Umsetzung gewährleistet, die auch die zu erwartende Einsparung und zügige Amortisation der Investition realisiert.
Zusammenfassung der Fakten der IM tertiärer Sektor
Bestimmungen und Konsequenzen
Für die unten genannten Lampen werden nach einem festgelegten Zeitplan Anforderungen bezüglich Effizienz und Funktionalität aufgestellt. Lampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb vom Hersteller nicht mehr in den Handel gebracht werden. Alle vor diesem Stichtag produzierten Lampen mit CE-Zeichen dürfen von den Lagern im Handel abverkauft werden, auch wenn sie eigentlich nicht mehr dafür qualifiziert sind.
Technische Daten wie z.B. der Quecksilbergehalt müssen als frei verfügbare Informationen z.B. im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Wir raten dazu, alle professionellen Beleuchtungsanlagen aktuell und individuell zu prüfen, ob die benötigten Lampen bald kein CE-Zeichen mehr tragen dürfen und deshalb vom Markt verschwinden. So kann eine eventuell nötige Erneuerung sorgfältig und geplant ablaufen, plötzlicher Handlungsbedarf und alle damit verbundenen Folgen werden vermieden.
In einigen Fällen reicht ein Lampentausch, um der Direktive zu genügen („Plug & Play“ z.B. LL Standard → LL 3-Banden). In anderen Anwendungen kann es dagegen sinnvoll sein, das gesamte Beleuchtungskonzept neu zu überdenken. Trotz der dann erforderlichen erheblichen Investition durch Planung, Leuchten, Betriebsgeräte, Lampen können neben einer deutlichen Verbesserung der Beleuchtungsqualität auch erhebliche Einsparungen realisiert werden (z.B. Quecksilberdampf → Halogenmetalldampf / LED).
Betroffene Lampentypen
- LL = Leuchtstofflampen (stabförmig und kompakt mit Stecksockel CFL)
- HPS = Natriumdampfhochdruck-Lampen
- MH = Halogenmetalldampflampen
- HPM = Quecksilberdampflampen
Maßnahmen-Zeitplan
2010 LL: Ra ≥ 80; minimale Lichtausbeuten
2012 LL: minimale Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
HPS (Externzünder): minimale Lichtausbeuten, Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
MH mit Ra ≤ 80: minimale Lichtausbeuten
2015 HPS (Innenzünder): minimale Lichtausbeuten, Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
HPM: minimale Lichtausbeuten
2017 Verschärfung der Anforderungen, Anforderungen an Vorschaltgeräte