Lampen ohne Reflektor, die üblicherweise zur Wohnraumbeleuchtung verwendet werden:
- GL = Glühlampen
- HAL = Halogenlampen
- ESL = Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit Standardsockel)
- LED = LED-Retrofit-Lampen (zum direkten Austausch gegen Glühlampen)
Bestimmungen
Für die oben genannten Lampen wurden nach einem festgelegten Zeitplan Anforderungen bezüglich Effizienz und Funktionalität aufgestellt. Lampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb vom Hersteller nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Alle vor diesem Stichtag produzierten Lampen mit CE-Zeichen dürfen von den Lagern im Handel abverkauft werden, auch wenn sie eigentlich nicht mehr dafür qualifiziert sind.
Technische Daten wie z.B. Anzahl Schaltungen bis zum Ausfall oder der Quecksilbergehalt müssen in bestimmter Art und Weise auf der Verpackung aufgedruckt sein und als frei verfügbare Informationen z.B. im Internet zur Verfügung gestellt werden. Dort sind auch viele weitere (technische) Informationen zu veröffentlichen.
Maßnahmen-Zeitplan
2009 Nur noch Lampen mit Energylabel A dürfen Energiesparlampen genannt werden.
matte GL müssen durch Lampen mit Energylabel A ersetzt werden
klare GL ab ca. 100W (950 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E
Funktionalitätsanforderungen an ESL mit Energylabel A
(z.B. MLD= B50 min. 6000h, Ra ≥ 80, bei 200h weniger als 2% Frühausfälle)
2010 klare GL ab ca. 75W (725 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E
2011 klare GL ab ca. 60W (450 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E
2012 klare GL ab ca. 10W (60 lm) min. Energylabel C
2013 GL mit Sockel S14, S15 und S19 und Niedervolt-Lampen min. Energylabel C<
Strengere Funktionalitätsanforderungen an ESL mit Energylabel A
(z.B. B70 min. 6000h, bei 400h weniger als 2% Frühausfälle)
2018 GL ab 60 lm min. Energylabel B, Lampen mit G9 bzw. R7s-Sockel weiterhin min. Energylabel C
Maßnahmen ab 2015: Stufe 6 wurde von 2016 auf 2018 verschoben.